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Kosten

Bei der Abwägung einzuleitender rechtlicher Schritte durch den Rechtsanwalt ist eine wirtschaftliche Betrachtung der Gesamtumstände, insbesondere des Kostenrisikos, ein entscheidender Faktor.

Wir machen dieses Kostenrisiko für Sie kalkulierbar, indem wir Sie ausführlich vor Beginn unserer Tätigkeit über die anfallenden Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren und darüber informieren, inwieweit diese Kosten von Ihrem Gegner oder der gegnerischen Haftpflichtversicherung (z.B. bei unverschuldeten Verkehrsunfällen) bzw. Ihrer Rechtsschutzversicherung zu tragen sind. Wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist im Einzelfall möglich.

Reihe von Büchern
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