Verkehrsrecht und Unfallregulierung

Unfälle sind regelmäßig mit hohen materiellen und leider auch körperlichen Schäden verbunden. Für den zu ermittelnden Schadensersatz sind unter anderem Reparatur- und Heilungskosten, Wertminderung und bleibende Schäden, Nutzungs- und Verdienstausfall, Mietfahrzeugnutzung und Schmerzensgeld in Ansatz zu bringen.

Nur wer alle rechtlichen Gesichtspunkte berücksichtigt und vorträgt, kann erreichen, dass der Unfallgegner bzw. seine Haftpflichtversicherung fair und angemessen den Schaden begleicht und man selbst nicht übervorteilt wird.

Daneben werden zumeist Bußgeld- oder Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr eingeleitet und es drohen Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Führerscheinentzug.

Die Rechtsanwaltskanzlei Warncke berät und vertritt Sie in allen Fragen des Verkehrs- und Schadensersatzrechts.

 

 

Aktuelle Rechtsprechung im Verkehrsrecht

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