Familienrecht und Erbrecht
Das private Glück im familiären Umfeld ist nur bedingt planbar. Äußere Umstände führen manchmal dazu, dass sich der gedachte Bund fürs Leben so nicht verwirklichen lässt und nichts anderes übrig bleibt, als getrennte Wege zu gehen. Ist kein Ehevertrag geschlossen worden, sind die Abwicklung der Scheidung, der Ehegattenunterhalt und der Vermögens-/ Versorgungsausgleich zumeist Anknüpfungspunkt von Streitigkeiten.
Wer muss den Unterhalt für gemeinsame Kinder bestreiten und ist zur elterlichen Sorge berechtigt? In welchem Maße besteht ein Umgangs- oder Besuchsrecht?
Im Zuge des Vermögensübergangs auf nachfolgende Generationen stellen sich rechtliche Fragen der Testamentsgestaltung, der gesetzlichen Erbfolge und der Pflichtteilsansprüche von Angehörigen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Familien- und Erbrechts.